Basiszinssatz nach nach § 203 Absatz 2 BewG

Der Basiszinssatz für das vereinfachte Ertragswertverfahren beträgt 2013 = 2,04%

Basiszinsatz nach § 203 Absatz 2 BewG

Der Basiszinssatz nach § 203 Absatz 2 BewG für risikolose Anleihen wurde von der Bundesbank für 2013 auf 2,04% berechnet. Der Zinssatz geht bei der Berechnung des Kapitalisierungsfaktors (§ 203 BewG) für Ermittlungen nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ein.

Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2. Januar 2013 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert bestimmt.

Wichtige Unterscheidung: der genannte Basiszinssatz ist namensgleich mit dem Basiszinssatz nach BGB (§§ 247, 288 BGB), der für die Berechnung von Vollzugszinsen steht. Allerdings wird dieser Zinssatz für die Bewertung von Betriebsvermögen verwendet.

Den Wert des Basiszinssatzes errechnet die Deutsche Bundesbank aus Daten zur Zinsstruktur öffentlicher Anleihen und publiziert das Ergebnis am 1. Tag des Börsenbeginns zum Jahresanfang.

 

Entwicklung des Basiszinssatzes für das vereinfachte Ertragswertverfahren

Von 2007 – 2013

 

              Jahr                Zinsatz %
2013 2,04
2012 2,44
2011 3,43
2010 3,98
2009 3,61
2008 4,58
2007 4,02

 

 

Literatur Basiszinssatz

Basiszinssatz 2013

 

 

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.